AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für fotografische und videografische Dienstleistungen adrianalexander.de
I – Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
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- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen Adrian Alexander (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kunden im Zusammenhang mit fotografischen und videografischen Dienstleistungen.
- Die Leistungen umfassen die Erstellung von hochwertigen Fotos und Videos gemäß den spezifischen Anforderungen des Kunden und des jeweiligen Projekts.
- Die genauen Leistungen und Lieferumfänge werden im Rahmen eines individuellen Angebots oder eines schriftlichen Vertrags festgelegt, der Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Etwaige abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
II – Leistungsumfang
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- Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten fotografischen und videografischen Dienstleistungen mit höchster Professionalität und unter Berücksichtigung individueller Absprachen durchzuführen.
- Alle Fotos werden vom Fotografen bearbeitet, um eine optimale Bildqualität zu gewährleisten. Die grundlegende Bearbeitung, einschließlich Farb- und Kontrastanpassungen sowie gegebenenfalls leichte Retuschen, ist im vereinbarten Preis inbegriffen.
- Jegliche weitergehenden Retuschen oder Bildbearbeitungen, die über die grundlegende Bearbeitung hinausgehen und nicht auf Mängel oder Fehler zurückzuführen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vor der Durchführung solcher Arbeiten über die anfallenden Kosten informiert und muss seine Zustimmung geben.
- Es obliegt dem Kunden, die Klärung von Bildrechten Dritter zu gewährleisten, insbesondere wenn der Messestand während des Betriebs fotografiert oder gefilmt wird.
- Bei Aufträgen eines Messebauers obliegt die Genehmigung seitens des Ausstellers der Verantwortung des Messebauers, sofern dies erforderlich ist.
- Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgen Videoaufnahmen im Format 4K mit 25fps im sRGB-Farbraum als MP4-Datei mit H.265-Codec. Auf Wunsch sind auch Auflösungen bis zu 8K sowie alternative Farbräume wie C-Log oder C-Log 3 möglich.
- Filmaufnahmen werden ausschließlich im jeweiligen Aufnahmeformat vom Fotografen geliefert und dabei weder geschnitten noch anderweitig bearbeitet. Eine Bearbeitung kann jedoch auf Wunsch des Kunden erfolgen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und entsprechender Berücksichtigung in Angebot und Leistungsumfang.
- Vertragsgemäß sind bei der Erstellung eines Films 2 Korrekturschleifen inklusive. Sollten die Korrekturwünsche zu stark von dem ursprünglichen Konzept abweichen, so werden die Korrekturschleifen nach tatsächlichem Aufwand berechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für alle weiteren Korrekturschleifen, die über die eingeräumten Iterationen hinaus gehen. Abweichungen von diesem Umfang, die zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt.
III – Nutzungsrechte
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- Das Urheberrecht an den Fotos und Videos verbleibt beim Fotografen.
- Der Kunde erwirbt das Recht zur Nutzung der Fotos und Videos zu den vereinbarten Zwecken und in dem vereinbarten Umfang.
- Der Fotograf behält sich das Recht vor, die erstellten Fotos und Videos für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zur Exklusivität getroffen wurde.
- Bei der Nutzung der Fotos und Videos ist der Kunde verpflichtet, den Fotografen als Urheber zu nennen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen in Printmedien, Online-Plattformen oder sozialen Netzwerken.
- Jegliche weitere Bearbeitung der Fotos und Videos ist nur nach Absprache mit dem Fotografen erlaubt. Der Fotograf behält sich das Recht vor, über die Art und den Umfang der Bearbeitung zu entscheiden.
- Sofern der Kunde die Nutzungsrechte an Dritte weitergeben möchte, ist hierfür die Zustimmung des Fotografen erforderlich. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Bei Aufträgen eines Messebauers oder anderer Dritter ist dieser für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Nutzungsrechte verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass der Fotograf über sämtliche erforderliche Informationen und Zustimmungen verfügt, um die Aufnahmen durchzuführen und zu verwenden.
IV – Lieferung der Bilder und Videos
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- Die Lieferung der fertiggestellten Fotos und Videos erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Shooting.
- Die Fotos und Videos werden in digitaler Form geliefert und stehen dem Kunden zum Download zur Verfügung. Der Fotograf stellt sicher, dass die Dateien in einem gängigen Format und in ausreichender Qualität bereitgestellt werden.
- Der Kunde erhält Zugangsdaten und gegebenenfalls ein Passwort, um die Dateien von einem geschützten Server herunterladen zu können.
- Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Lieferung in Teilen vorzunehmen, sofern dies aufgrund der Menge oder der Bearbeitungszeit erforderlich ist. In diesem Fall informiert der Fotograf den Kunden über die voraussichtlichen Liefertermine der restlichen Dateien.
- Die Lieferfrist beginnt ab dem letzten Tag des Shootings. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lieferung innerhalb von 3 Werktagen nach diesem Datum abzuschließen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Sollte es aus unvorhergesehenen Gründen zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen, wird der Fotograf den Kunden umgehend darüber informieren und gemeinsam eine Lösung finden.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Fotograf nach Lieferung keine Verpflichtung zur Archivierung der Dateien übernimmt. Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung und langfristige Aufbewahrung der erhaltenen Fotos und Videos zu sorgen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Originalaufnahmen (RAW-Dateien) oder unbearbeiteten Aufnahmen.
V – Abnahme der Bilder und Videos
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- Die Abnahme der erstellten Fotos und Videos erfolgt nach Übermittlung durch den Fotografen. Diese gelten als abgenommen, sofern innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Bereitstellung keine berechtigten Einwände seitens des Kunden erfolgen.
- Der Kunde hat das Recht, innerhalb der Frist von 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich Mängelrügen gegenüber dem Fotografen geltend zu machen. Mängelrügen müssen dabei konkretisiert und begründet werden.
- Der Fotograf verpflichtet sich, berechtigte Mängelrügen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl des Fotografen durch Verbesserung der beanstandeten Aufnahmen oder durch Neuanfertigung der betroffenen Aufnahmen sofern dies möglich ist.
- Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des Honorars oder zur eigenmächtigen Durchführung von Nachbearbeitungen oder Korrekturen an den gelieferten Aufnahmen.
- Bei unberechtigten Mängelrügen behält sich der Fotograf das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Jegliche Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln oder Abweichungen der gelieferten Fotos und Videos von den vereinbarten Leistungen erlöschen, sofern sie nicht innerhalb der genannten Fristen und in der oben beschriebenen Form geltend gemacht werden.
VI – Auswahl der Bilder und Videos
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- Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Auswahl der besten Aufnahmen gemäß seiner fachlichen Einschätzung und seinem ästhetischen Empfinden vorzunehmen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Auswahl der Aufnahmen im Ermessen des Fotografen liegt und nicht zwingend alle während des Auftrags entstandenen Bilder und Videos zur Verfügung gestellt werden.
- Sofern ausdrücklich vorher vereinbart, wird dem Kunden eine Vorauswahl der Bilder und Videos in unbearbeiteter Form und in reduzierter Auflösung zur Verfügung gestellt. Dabei werden die Aufnahmen unter Umständen auch mit Wasserzeichen versehen und dürfen vom Kunden nur zum Zwecke der Auswahl verwendet und vervielfältigt werden.
- Der Fotograf behält sich das Recht vor, Aufnahmen aus ästhetischen, technischen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung zu stellen.
- Jegliche Anfragen des Kunden bezüglich zusätzlicher Aufnahmen oder einer erneuten Auswahl bestehender Aufnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu zusätzlichen Kosten führen.
- Der Fotograf verpflichtet sich, die Auswahl der Aufnahmen in angemessener Zeit nach dem Fototermin vorzunehmen und dem Kunden in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen.
VII – Zugang und Fotogenehmigung
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- Der Kunde gewährleistet einen ungehinderten Zugang zum vereinbarten Ort des Shootings für den Fotografen sowie sein Team und etwaige Assistenzkräfte.
- Sollte der Fotograf aufgrund besonderer Gegebenheiten oder Vorschriften, wie beispielsweise Zutrittsbeschränkungen oder spezielle Sicherheitsvorkehrungen, einen zusätzlichen Zugang oder besondere Genehmigungen benötigen, ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld zu beschaffen.
- Jegliche Kosten, die durch den Erwerb von Eintrittskarten, Genehmigungen oder sonstige Zugangsberechtigungen für den Fotografen entstehen, trägt der Kunde. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Fotogenehmigung für das Shooting liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die Zustimmung von Grundstückseigentümern oder Verantwortlichen vorliegen, bevor das Shooting stattfindet.
- Sollte der Fotograf im Rahmen seiner Dienstleistung eine Fotogenehmigung organisieren, so geschieht dies auf Wunsch des Kunden und erfolgt gegen gesonderte Vergütung.
- Bei der Planung des Shootings vereinbaren der Kunde und der Fotograf einen genauen Termin. Sollte aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Fotografen liegen, der Zugang zum Aufnahmeort zu diesem vereinbarten Termin nicht gewährleistet werden können oder andere Umstände es unmöglich machen, die Fotos oder Videos im vereinbarten Umfang zu erstellen, ist der Kunde verpflichtet, einen neuen Termin zu vereinbaren. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten in Höhe von 100,00 Euro zzgl. Anfahrtskosten entstehen.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Messestand oder die Ausstellung entsprechend fotografiert oder gefilmt werden kann. Dazu gehören:
- Eine rechtzeitige Information des Standpersonals über den Termin des Shootings, sowie die Bereitschaft, den Stand für die Dauer der Aufnahmen zu verlassen, falls gewünscht.
- Die Bereitstellung ausreichender Beleuchtung am Stand, um optimale Aufnahmebedingungen zu gewährleisten.
- Die Aktivierung der Medientechnik, sofern vorhanden, um störende schwarze Bildschirme zu vermeiden.
- Die Präsentation von Exponaten ohne Abdeckungen oder Hindernisse, um eine ungestörte Aufnahme zu ermöglichen.
- Die Gewährleistung, dass Reinigungskräfte und Sicherheitspersonal am Stand über das Shooting informiert sind und während der Aufnahmen nicht im Weg sind.
VIII – Künstlerische Freiheit
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- Der Fotograf behält sich das Recht vor, innerhalb des vereinbarten konzeptionellen Rahmens frei in der künstlerischen Umsetzung und Realisierung des Auftrags zu handeln.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Fotograf bei der Gestaltung und Umsetzung der fotografischen und videografischen Aufnahmen kreative Entscheidungen trifft, die seinem persönlichen Stil und seiner ästhetischen Vision entsprechen.
- Jegliche Vorgaben oder Einschränkungen seitens des Kunden bezüglich der künstlerischen Gestaltung der Aufnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Honorarvereinbarungen führen.
- Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag im Rahmen seiner künstlerischen Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Anforderungen des Kunden bestmöglich auszuführen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass gewisse fotografische oder videografische Techniken oder Stile, die charakteristisch für den Fotografen sind, in die Umsetzung des Auftrags einfließen können.
- Sollten besondere künstlerische Vorstellungen oder Wünsche seitens des Kunden bestehen, sind diese vorab mit dem Fotografen zu besprechen und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten, um eine optimale Umsetzung sicherzustellen.
- Der Fotograf behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen über die Auswahl und Bearbeitung der finalen Aufnahmen zu entscheiden, um die bestmögliche Qualität und künstlerische Integrität zu gewährleisten.
- Jegliche Änderungen oder Abweichungen von den vereinbarten Leistungen aufgrund künstlerischer Entscheidungen des Fotografen bedürfen einer vorherigen Absprache mit dem Kunden.
IX – Widerrufsbelehrung und Stornierung
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- Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Fototermin, der innerhalb dieser 14-tägigen Frist stattfinden soll, verkürzt sich die Widerrufsfrist entsprechend.
- Bei kurzfristiger Stornierung des Auftrags durch den Kunden fallen Ausfallhonorarzahlungen an, deren Staffelung angemessen und branchenüblich ist.
X – Haftung
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- Der Fotograf haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Fotograf nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden, die nicht direkt auf der Verletzung des Vertrags beruhen, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer gesetzlich zwingenden verschuldensunabhängigen Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
- Die Haftung des Fotografen für Schäden, die aufgrund fehlender oder ungenauer Informationen seitens des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf die Nichteinhaltung der Standbedingungen oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind, sofern diese nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
XI – Eigentumsvorbehalt und Zahlungsbedingungen
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- Die gelieferten Fotos und Videos bleiben Eigentum des Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, jedoch tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Fotografen, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch wird der Fotograf die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Fotograf berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Fotografen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt.
XII – Salvatorische Klausel
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- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XIII – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Fotografen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.